2014 Gemeinderatswahl kein Nachrücker

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 kein Nachrücker für den Gemeinderat?

 

Am 25.05.2014 wählten die Bürger von Etzleben für die Dauer von 5 Jahren einen neuen Gemeinderat, bestehend aus sechs Gemeinderäten. Für die Gemeinderatswahl waren mehrere gültige Wahlvorschläge zugelassen, so dass die Wahl nach den Grundsätzen der Verhältniswahl. (§13 ThürKWG) zu erfolgen hatte.

Am 14.09.2014 wählten die Bürger von Etzleben einen neuen Bürgermeister, wobei der Gemeinderat Michael Boldt die meisten Stimmen auf sich vereinigen konnte.

Als neuer Bürgermeister scheidet Herr Michael Boldt aus dem Gemeinderat aus, nach § 23 ThürKWG ist somit ein Nachrücker zu berufen.

Da die Gemeinderäte nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gewählt wurden, kommt als Nachrücker ein nicht gewählter Bewerber des Wahlvorschlages des scheidenden Gemeinderates in Betracht, es ist somit ein nicht gewählter Bewerber des Feuerwehrvereins Etzleben als Nachrücker zu berufen.

Der Wahlvorschlag des Feuerwehrvereins Etzleben enthielt drei Bewerber, wobei alle drei Bewerber bereits in den Gemeinderat gewählt wurden.

Das ThürKWG sieht Bewerber anderer Wahlvorschläge nur dann als Nachrücker vor, wenn die Gemeinderatswahl nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl durchgeführt wurde.

Die Gemeinderatswahl 2014 fand jedoch nach den Grundsätzen der Verhältniswahl und nicht nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl statt.

Insofern ist für das scheidende Gemeinderatsmitglied Michael Boldt kein Nachrücker zu berufen. Der Gemeinderat von Etzleben wird somit bis zu einer Neuwahl (voraussichtlich 2019) aus 5 Gemeinderäten bestehen.

E. Schramm