aktualisiert
24.01.2026
Herzlich Willkommen
auf der privat unterhaltenen Homepage von
Etzleben
die nächsten Termine
16:00 Uhr – 19:00 Uhr
Die ITM Suhl gGmbH lädt zur Blutspende in das DGH
Ort: Dorfgemeinschaftshaus
Art: Helfen
17:00 Uhr – 21:00 Uhr
+++ Terminverschiebung auf den 17.01.2025 +++
Der Angelverein Gorsleben e.V. lädt zum Knutfest, dieses mal nach Gorsleben. Weihnachtsbäume können auch am 03.01. und 10.01. am Denkmalsgarten in Etzleben zur Abholung bereitgelegt werden.
Ort: Park Gorsleben
Art: Kultur
16:00 Uhr – 18:00 Uhr
Lightning Bugs - Kinder- Eltern
Kinder-Basteln im Dorfgemeinschaftshaus
Ort: Dorfgemeinschaftshaus
Art: Kultur
16:00 Uhr – 18:00 Uhr
Lightning Bugs - Kinder- Eltern
Kinder-Basteln im Dorfgemeinschaftshaus
Ort: Dorfgemeinschaftshaus
Art: Kultur
17:00 Uhr
16:00 Uhr – 18:00 Uhr
16:00 Uhr – 18:00 Uhr
16:00 Uhr – 18:00 Uhr
19:00 Uhr
Schnee, Eis und kein Ende - was muss ich tun
Unsere Straßenreinigungssatzung
- Die Satzung unterscheidet zwischen
- der allgemeinen Straßenreinigung (§ 6 ff) und
- den Winterdienst (§ 10f).
- Die Satzung regelt,
- durch wen zu reinigen ist (Verpflichtete, § 3),
- wann zu reinigen ist (Reinigungszeiten, § 8),
- Die allgemeine Straßenreinigung
- umfasst alle öffentlichen Straßen und erstreckt sich auf alle Fahrbahnen (einschließlich Radwege, Mopedwege, Standspuren), Parkplätze, Straßenrinnen, Einflussöffnungen, Gehwege, Schrammborde, Böschungen, Stützmauern o.ä., Überwege. (Gegenstand der Reinigungspflicht, § 2)
- hat vom Grundstück aus in der Breite, in der das Grundstück zu einer oder mehrere Straßen liegt und
- bis zur Mitte der Straße oder bei Eckgrundstücken bis zum Schnittpunkt der Straßenmitten zu erfolgen.
- Der Winterdienst umfasst
- die Beräumung der Gehwege und Zugänge zu Überwegen bei Schneefall,
- unter Abstimmung der geräumten Flächen, so dass ein durchgehend benutzbarer Weg entsteht,
- unter Schaffung eines Zuganges zur Fahrbahn und zum Grundstückseingang,
- soweit zumutbar, die Entfernung von festgetretenen/auftauenden Schnee,
- die Abstumpfung der Gehwege unter Nutzung von Sand, Split o.ä. (Salz nur in geringen Mengen zur Beseitigung festgetretener Eis- und Schneerückstände),
- die Freihaltung der Abflussrinnen,
- die Räumpflicht in den Zeiten von 07:00 bis 20:00 Uhr (bei Schneefall unverzüglich).
- die Beräumung der Gehwege und Zugänge zu Überwegen bei Schneefall,
hier geht es zur vollständigen Straßenreinigungssatzung (pdf)
Heimatheft - auch dieses Jahr
01.01.2026
Mit einer letzten Lesung durch das Redaktuersteam wurde das neueste Heimatheft abgesegnet und der Druckauftrag ausgelöst. Leicht verspätet jedoch gerade noch rechtzeitig kamen die druckfrischen Exemplare in Etzleben an.
Jeder Haushalt von Etzleben sollte am 31.12.2025 eine Ausgabe als Freiexemplar im Postbriefkasten gefunden haben.
Werden weitere Expemplare für die Verwandschaft oder Bekannte benötigt?
Kein Problem, gegen eine Spende an Etzleben - unser -Dorf e.V. (Schramms) sind weitere Schriften erhältlich. An dieser Stelle und ausdrücklich soll nochmals dem Redakteurs-Team gedankt werden, welche mehrere Abende an der Erstellung der Texte und Bilder gearbeitet haben.

