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Warum als Verein?

So liegen die Vorteile eines eingetragenen gemeinnützigen Vereins klar auf der Hand.

Mit der Rechtsfähigkeit des eingetragenen Vereins entsteht die sogenannte Parteifähigkeit, d.h. das Recht als eigener Rechtsträger direkt zu klagen oder eben auch verklagt zu werden. Ein eingetragener Verein kann in rechtlichen Auseinandersetzungen dann auch Prozesskostenhilfe beantragen und erhalten.

Der Verein kann als Rechtsträger eigenes, den Mitgliedern nicht zugerechnetes Vermögen bilden, für das er etwa im Falle von Immobilien auch in das Grundbuch eingetragen wird. Er kann Fördermittel, Zuschüsse und Zuwendungen aus dem öffentlichen wie privaten Raum erhalten, welche in der Regel nur an rechtsfähige Körperschaften vergeben werden.  Gemeinnützige Vereine profitieren von Steuererleichterungen in den meisten Steuergesetzen. Spenden an Vereine können steuersenkend geltend gemacht werden.

Für die ehrenamtlich tätigen Mitglieder existiert ein weitreichender, ergänzender gesetzlicher Versicherungsschutz, soweit die Aktivitäten im Auftrag oder Umfeld der gemeinnützigen Vereine erfolgen. Durch den Grundsatz der Organhaftung sind letztlich auch viele Haftungsrisiken auf das Vereinsvermögen beschränkt; Haftungsrisiken für Mitglieder und Vorstände sind deswegen deutlich reduziert oder sogar ausgeschlossen.

 

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